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   VG Frankfurt/Main, 23.08.2016 - 1 L 2128/16   

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VG Frankfurt/Main, 23.08.2016 - 1 L 2128/16 (https://dejure.org/2016,77257)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16 (https://dejure.org/2016,77257)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. August 2016 - 1 L 2128/16 (https://dejure.org/2016,77257)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2019 - 7 L 2073/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um

    Zwar sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG A-Stadt, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit der Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.
  • VG Frankfurt/Main, 10.07.2019 - 7 L 1857/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um

    Zwar ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines in einem Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit erfolgter Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.
  • VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um

    Zwar sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines im Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit der Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.
  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2019 - 7 L 1662/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um

    Zwar ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hessischer VGH, Beschluss vom 25.10.2013 - 7 B 1889/13 -, ESVGH 64, 87, 90 f.; vgl. auch Beschluss vom 16.09.2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 28 ff.; Beschluss vom 27.09.2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143, 144 f.) und ihm folgend bisher auch das erkennende Gericht (vgl. stellvertretend die der Entscheidung BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris, zugrundeliegende Entscheidung VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.08.2016 - 1 L 2128/16.F -, n.v.) davon ausgegangen, dass das Teilhaberecht eines in einem Auswahlverfahren nicht zum Zuge gekommenen Bewerbers um Aufnahme in eine bestimmte Schule mit erfolgter Vergabe der Plätze an die ausgewählten Bewerber und damit verbundener Kapazitätserschöpfung untergehe und dass das prinzipiell auch bei Mängeln der der Platzvergabe zu Grunde liegenden Auswahlentscheidung der Fall sei.
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